
#Bestof49
Unsere Forderungen für Europas Zukunft
MEHR BÜRGERNÄHE, NACHHALTIGKEIT UND ZUKUNFTSFÄHIGKEIT
Für eine vereinte, demokratische und handlungsfähige Europäische Union

Die Konferenz zur Zukunft Europas (Conference on the Future of Europe, „CoFoE“) war das bislang größte Bürgerbeteiligungsprojekt der EU, welches von Mai 2021 bis Mai 2022 in Straßburg, Brüssel sowie in Dublin, Florenz, Maastricht und Warschau in anderen europäischen Städten durchgeführt wurde. Zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger aus allen EU-Ländern hatten dabei die Möglichkeit, ihre Ideen und Wünsche für die Zukunft Europas einzubringen.
Im Mittelpunkt der Konferenz stand der Dialog zwischen Menschen, Politik und Institutionen. Hieraus gingen 49 konkrete Vorschläge hervor, die Themen wie z.B. Klimaschutz, Demokratie, Digitalisierung, soziale Gerechtigkeit, Bildung und Gesundheit umfassen. Ziel dieser 49 Vorschläge ist es, die EU bürgernäher, nachhaltiger und zukunftsfähiger zu gestalten. Die Ergebnisse der Konferenz sollen helfen, die Politik der EU an den Bedürfnissen der Menschen auszurichten. In Würdigung dieser Ergebnisse haben wir bei Pulse of Europe einige der für uns wichtigsten Vorschläge, unsere persönlichen #Bestof49 identifiziert (Stand: 07.01.2025), und unterstützen deren Umsetzung in konkrete Europapolitik.
In diesem Sinne fordern wir:
1. Die Abschaffung des Einstimmigkeitsprinzips im Rat der Europäischen Union (#NoVeto)!
(CoFoE Vorschlag 39)

Ausgangslage und Ziel:
Die EU muss entscheidungs- und widerstandsfähiger sowie souveräner werden – nach innen und nach außen. Nur dann kann sie die Herausforderungen der Zukunft meistern und auch weiteren Beitrittskandidaten eine glaubwürde Perspektive eröffnen.
Derzeit schwächt das Einstimmigkeitsprinzip aufgrund des sog. Vetorechts die EU, denn noch immer müssen aufeuropäischer Ebene viele Entscheidungen im Rat einstimmig getroffen werden.Nationale Egoismen und gezielte Blockadepolitik verhindern so eine effiziente Entscheidungsfindung. Das Einstimmigkeitsprinzip lähmt die EU bei dringend notwendigen Gesetzesvorhaben und mindert die notwendige Präsenz der EU in der Welt. Das faktische Vetorechtführt nicht nur zu einerPolitik des Minimalkonsenses, sondern eröffnet zudemeinzelnen EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit, Entscheidungen in der ganzen EU zu verhindern, Kompromisse zu erpressen oder sogar die Handlungsfähigkeit und damit die Stabilität der EU zu untergraben.
Bis zu einer grundlegenden Reform der EU-Verträge* eröffnen auch die bestehenden EU-Verträge den EU-Mitgliedstaaten über sog. „Passerelle-Klauseln“* (Brückenklauseln) den Übergang vom Einstimmigkeitsprinzip zu qualifizierten Mehrheitsentscheidungen. Allerdings muss dieser Übergang wiederum einstimmig beschlossen werden.
* Am 22. November 2023 hat das Europäische Parlament („EP“) in einer Entschließung Vorschläge zur Änderung der Verträge unterbreitet (P9_TA(2023)0427) (Link einsetzen!). Neben vielen anderen grundlegenden Reformvorschlägen sollen danach deutlich mehr Beschlüsse mit qualifizierter Mehrheit („BQM“) und im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren gefasst werden können, darunter Beschlüsse z.B. über Sanktionen und Zwischenschritte im EU-Erweiterungsprozess. Das Verfahren gemäß Artikel 7 des Vertrages über die Europäische Union („EUV“), die sog. Suspensionsklausel, soll im Hinblick auf den Schutz der Rechtsstaatlichkeit gestärkt und reformiert werden, indem die Einstimmigkeit beendet wird und der Europäische Gerichtshof („EuGH“) zur Schiedsstelle bei Verstößen wird. Leider wurde der Vorschlag, dass über direkte und indirekte Steuern im Wege des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens mit BQM entschieden werden soll, aus dem ursprünglichen Entwurf wieder gestrichen.
** Hintergrund: Die EU-Verträge sehen verschiedene besondere Passerelle-Klauseln vor, die für sechs spezifische Politikbereiche gelten (gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, Art. 31 Abs. 3 EUV; Familienrecht mit grenzüberschreitenden Bezügen, Art. 81 Abs. 3 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union („AEUV“); Sozialpolitik, Art. 153 Abs. 2 AEUV; Umweltpolitik, Art. 192 Abs. 2 AEUV; mehrjähriger Finanzrahmen, Art. 312 Abs. 2 AEUV und verstärkte Zusammenarbeit, Art. 333 AEUV). Die EU-Verträge sehen in Art. 48 Abs. 7 EUV außerdem zwei allgemeine Passerelle-Klauseln vor. Die erste Art der allgemeinen Passerelle-Klausel sieht vor, dass dort, wo die Verträge Einstimmigkeit erfordern, die Entscheidungsfindung im Rat der Europäischen Union von der einstimmigen Entscheidung auf die Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit umgestellt wird. Beschlüsse mit militärischen und verteidigungspolitischen Bezügen sind hier allerdings ausgeschlossen. Die zweite Art der allgemeinen Passerelle-Klausel bestimmt, dass Rechtsakte, die nach den Verträgen im besonderen Gesetzgebungsverfahrens angenommen werden müssen, im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren angenommen werden können. Soll von einer der allgemeinen Passerelle-Klauseln Gebrauch gemacht werden, haben die nationalen Parlamente ein Vetorecht.
Verbindung dieser Forderung zur CoFoE:
Im Rahmen der CoFoE haben die EU-Bürgerinnen und -Bürger in Vorschlag 39 die Abschaffung des Einstimmigkeitsprinzips gefordert. (Seite 83 des CofoE-Abschlussberichtes)
Sonstiges:
Weitere Informationen zu unsere #NoVeto-Kampagne gibt es hier!
Zur Entschließung des Europäischen Parlaments über Vorschläge zur Änderung der Verträge vom 22. November 2023 hier entlang!
2. Die Herstellung einer europäischen Verteidigungsfähigkeit durch eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik! (CoFoE Vorschlag 23)

Ausgangslage und Ziel:
Die EU-Mitgliedstaaten geben im weltweiten Vergleich eine beachtliche Summe für Verteidigung aus; die Verteidigungskapazität ist jedoch erschreckend gering. Unfassbar viel Steuergeld wird verschwendet, weil national und nicht europäisch gehandelt wird. Der Ausgang des Angriffskrieges in der Ukraine ist überlebenswichtig für Europa, denn er missachtet die territoriale Integrität eines souveränen Staates und bedroht damit die internationale Ordnung und die Sicherheit Europäischer Staaten, vor allem in Ost- und Zentraleuropa. Ohne die Unterstützung der USA könnte sich die Ukraine derzeit nicht gegen den russischen Aggressor verteidigen, doch es ist nicht sicher, dass diese Unterstützung insbesondere nach der Wahl von Donald Trump zum US-Präsidenten weiterhin gewährt werden wird.
Gerade hier wird deutlich, dass die EU-Mitgliedstaaten die Verantwortung für ihre Sicherheits- und Verteidigungspolitik folglich selbst übernehmen und dringend gemeinsame europäische Strategien in der Außen- und Sicherheitspolitik entwickeln müssen. Der militärische Bedarf an Waffensystemen sollte unter militärischen Gesichtspunkten gemeinsam auf EU-Ebene ermittelt und festgelegt werden. Europäische Waffensysteme sollten anschließend in der EUentwickelt und beschafft werden. Damit die sogenannte „Beistandsklausel“ (Art. 42 Abs. 7 EUV), mit der allen Mitgliedstaaten, die von einem Drittland angegriffen werden, der Schutz der EU gewährt wird, umgesetzt werden kann, müssen die operativen Fähigkeiten gestärkt werden. Wir brauchen eine europäische Verteidigung als ein starkes Standbein innerhalb der NATO; ein Standbein, das zur Not auch alleine stehen kann. Die EU muss fähig werden, Angriffen auf die Integrität der EU oder anderer souveräner Staaten in Europa politisch und militärisch wirksam entgegentreten zu können, um Frieden, Demokratie und Selbstbestimmung in Europa wiederherstellen und dauerhaft sichern zu können.
Verbindung dieser Forderung zur CoFoE:
Im Rahmen der CoFoE haben die EU-Bürgerinnen und -Bürger in Vorschlag 23 Europäische Streitkräfte gefordert. (Seite 65 des CoFoE-Abschlussberichtes)
Sonstiges:
In der Entschließung des EP vom 22. November 2023 fordert es die Einrichtung einer Verteidigungsunion, wobei dies dauerhaft stationierte gemeinsame europäische Militäreinheiten und eine ständige Schnelleingreifkapazität, die der operativen Führung der EU unterstehen, einschließt. Die gemeinsame Beschaffung und die Entwicklung von Rüstungsgütern soll von der EU über einen eigenen Haushalt finanziert werden, wobei dies im Rahmen der parlamentarischen Mitentscheidung und unter parlamentarischer Kontrolle erfolgt. Es wird ferner vorgeschlagen, die Zuständigkeiten der Europäischen Verteidigungs-agentur entsprechend anzupassen.
3. Die Stärkung der europäischen Außengrenzen als Bestandteil einer
gemeinsamen Migrationspolitik und eines gesamteuropäischen Asylsystems!
(CoFoE Vorschlag 42)

Ausgangslage und Ziel:
Die Themen Migration und Asyl beherrschen die Innenpolitik vieler EU-Mitgliedstaaten und gefährdet durch den Aufstieg rechtspopulistischer und rechtsextremer Parteien unsere gemeinsame Zukunft. Ein Gefühl von Kontrollverlust macht sich breit. Mit den wachsenden Krisen in der Welt fliehen immer mehr Menschen aus ihren Heimatländern. Sie werden zunehmend von professionellen Schleusern nach Europa gebracht, obwohl nur ein Teil dieser Flüchtlinge hier nach geltendem Recht eine Zukunftsperspektive hat. Viele ertrinken auf der Flucht im Mittelmeer. Immer wieder führen aufgrund mangelnder europäischer Regelungen Mitgliedstaaten unter Verstoß gegen Europäisches Recht Grenzkontrollen an den EU-Binnengrenzen durch.
Kein Mitgliedstaat kann diese Probleme allein lösen. Je stärker eine Regierung auf nationale Souveränität setzt, desto weniger wird sie die drängenden Migrations- und Asyl-Probleme in den Griff bekommen. Schon die Europäischen Verträge halten fest, dass es einer gemeinsamen Politik in den Bereichen Asyl, Einwanderung und Kontrollen an den Außengrenzen bedarf, die sich auf die Solidarität der Mitgliedstaaten gründet (Art. 67 AEUV*).
Wir fordern daher den weiteren Ausbau gesamteuropäischer Regelungen, insbesondere:
- starke EU-Außengrenzen, um illegale Einwanderung besser zu unterbinden und innereuropäische Grenzkontrollen abzuwehren;
- ein Europäisches Asylsystem mit Vorprüfung außerhalb der EU, spätestens an den Außengrenzen;
- Europäische Einwanderungsregelungen mit Antragstellung im Heimatland; sowie
- den Abschluss von Migrationsabkommen mit Drittstaaten.
Um die EU-Außengrenzen effektiv zu sichern, muss Frontex vollständig europäisch und so ausgebaut, ausgerüstet und strukturiert werden, dass es die EU als einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts unter Wahrung des Asylrechts und der Menschenrechte schützen kann.
Es liegt an uns allen, für diese Ziele einzutreten. Denn sie erfordern nicht nur die Bereitschaft, in die Sicherung der EU-Außengrenzen zu investieren, sondern auch den Mut, nationale Souveränität abzugeben. Gerade in diesem Politikbereich schafft nur geteilte Souveränität am Ende mehr Souveränität.
*Art. 67 AEUV
(1) Die Union bildet einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, in dem die Grundrechte und die verschiedenen Rechtsordnungen und -traditionen der Mitgliedstaaten geachtet werden.
(2) Sie stellt sicher, dass Personen an den Binnengrenzen nicht kontrolliert werden, und entwickelt eine gemeinsame Politik in den Bereichen Asyl, Einwanderung und Kontrollen an den Außengrenzen, die sich auf die Solidarität der Mitgliedstaaten gründet und gegenüber Drittstaatsangehörigen angemessen ist.
Verbindung dieser Forderung zur CoFoE:
Im Rahmen der CoFoE haben die EU-Bürgerinnen und -Bürger in Vorschlag 42 eine Stärkung der Rolle der EU bei der Bekämpfung der irregulären Migration und eine Stärkung der EU-Außengrenzen unter Wahrung der Menschenrechte gefordert. (Seite 86 des CoFoE-Abschlussberichtes)
Sonstiges:
In der Entschließung des EP vom 22. November 2023 fordert es die EU als solche auf, die gemeinsame Einwanderungspolitik der EU zu stärken, indem geeignete und notwendige Maßnahmen ergriffen werden, um illegale Grenzübertritte zu verhindern, und regt an, dass die Migrationspolitik der EU der wirtschaftlichen und sozialen Stabilität der Mitgliedstaaten, der Verfügbarkeit qualifizierter Arbeitskräfte auf dem Binnenmarkt sowie der effizienten Steuerung der Migration Rechnung trägt, wobei die faire Behandlung von Drittstaatsangehörigen zu beachten ist.
4. Ambitionierten Klimaschutz durch sozialverträgliche Umsetzung des #EUGreenDeal!
(CoFoE Vorschläge 1, 3, 4, 5)

Ausgangslage und Ziel:
Die Klimakrise schreitet schneller voran, als viele gedacht haben. Der CO2-Anteil in der Atmosphäre und die Erdtemperatur erhöhen sich immer weiter. Umweltkatastrophen wieWaldbrände, Stürme, Dürre und Überflutungenwerden immer häufiger. Es muss dringend umgesteuert werden, bevor wir unumkehrbare Kipppunkte erreichen. Für Europa ist die notwendige Transformation eine Chance. Wenn die EU jetzt nicht handelt, besteht die Gefahr, dass sie nicht nur ihre Vorreiterrolle, sondern technologisch den Anschluss verliert. Mit der Entwicklung klimafreundlicher Technologien und Innovationen in Europa kann die EU dagegen führend werden und auch ihre wirtschaftliche Entwicklung langfristig sichern. Mit dem „Green Deal“ hat sich die EU ambitionierte Ziele gesteckt. Bis 2050 soll die EU klimaneutral werden. Mit dem Paket „Fit für 55“ sollen die Nettoemissionen der Treibhausgase bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber 1990 verringert werden. Maßnahmen zu Erreichung dieser Ziele sind ehrgeizig anzugehen.
Wir fordern, die notwendige Transformation unserer Wirtschaft sozialverträglich umzusetzen und die einzigartige Chance zu nutzen, bestehende systemische Ungleichheiten zu verringern. Der europäische „Green Deal“ beruht auf dem Prinzip der Solidarität, die konkrete Umsetzung obliegt jedoch in weiten Bereichen den Mitgliedstaaten. Die von der EU vorgesehenen Finanzierungsinstrumente wie z.B. der EU-Aufbauplan „Next Generation EU“, der Klima-Sozialfonds, der erweiterte Modernisierungs- und Innovationsfonds, die Ausweitung der CO2-Bepreisung und die Versteigerung von Zertifikaten im Emissionshandel sowie das CO2-Grenzausgleichssystem (Carbon Border Adjustment Mechanism („CBAM“)) schaffen unter Berücksichtigung des Verursacher-prinzips zusätzliche Einnahmen, mit denen ein gerechter Übergang sichergestellt werden kann. Zugleich werden Umweltstandards über die Grenzen der EU hinaus verbreitet.
Doch die Einnahmen aus oben genannten CO-2 Steuerungsinstrumenten müssen gerecht verteilt werden. Vulnerable Bevölkerungsgruppen müssen geschützt werden, insbesondere vor Energiearmut und Mobilitätsproblemen. Auch die Versorgung wichtiger Unternehmen muss unterstützt werden. Die Einnahmen müssen aber auch dafür genutzt werden, um innovative Produkte und Technologien zu fördern sowie nachhaltige, lokale und qualifizierte Arbeitsplätze in der gesamten EU schaffen. Die CO-2 Bepreisung ist insbesondere im Bereich des Güterverkehrs ehrgeizig zu forcieren, um ein regionaleres Wirtschaften zu erreichen. Die europäischen CO-2 Emissionsgrenzwerte sind schnellstmöglich einzuhalten.
Verbindung dieser Forderung zur CoFoE:
Im Rahmen der CoFoE haben die EU-Bürgerinnen und -Bürger in den Vorschlägen 1, 3, 4, und 5 eine nachhaltige, gerechte klimaverträgliche und erschwingliche Produktion von Lebensmitteln, Energieunabhängigkeit bei einer gerechten Versorgung der Unionsbürger und Unionsbürgerinnen mit ausreichender, erschwinglicher und nachhaltiger Energie sowie den Aufbau einer Kreislaufwirtschaft durch nachhaltige Produkte und Produktion in der EU gefordert. (Seiten 43, 45, 46 & 47 des CoFoE-Abschlussberichtes)
5. Die Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte und eine Wirtschafts-politik, die für alle Menschen funktioniert!
(CoFoE Vorschlag 14)

Ausgangslage und Ziel:
Wir fordern ein Europa, das schützt. Ein Europa, das den Menschen ihre Angst vor der Zukunft nimmt. Wir drängen deshalb auf mehr gesamteuropäische sozialpolitische Regelungen zur Harmonisierung und zu sozialen Mindestanforderungen, um Menschen Sicherheit und Zukunftsmut auch in Krisenzeiten geben.
Der im Dezember 2023 verstorbene große Europäer Jaques Delors sagte: „Niemand verliebt sich in einen Binnenmarkt“. Aus einem europäischen Binnenmarkt allein wird keine soziale Marktwirtschaft. Wir verlangen daher eine europäische Wirtschafts- und Finanzpolitik, die bei den Menschen weder zur Verarmung noch zu Ängsten vor sozialem Abstieg führt, sondern Sicherheit gibt und Zukunftsmut auch in Krisenzeiten vermittelt. Dafür sind sozialpolitische Regelungen gesamteuropäisch zu harmonisieren.
Viele EU-Initiativen, wie z.B. das für Krisen geschaffene europäische Kurzarbeitergeld SURE, die Entsenderichtlinie gegen Lohndumping, europäischen Regelungen zum Mindestlohn und der Europäische Sozialfonds haben gezeigt, wie wichtig es ist, nicht nur an Märkte zu denken, sondern auch genauso an den Schutz der Menschen.
Wir fordern daher, die in den Verträgen über die Europäische Union vorgesehene soziale Säule deutlich weiter auszubauen, damit die hier ebenfalls verankerte soziale Marktwirtschaft (Art. 3 Abs. 3 EUV) ihre Funktion als tragendes Element der europäischen Demokratien erfüllen kann. Hierzu gehören insbesondere eine Stärkung der Rolle der Sozialpartner auf europäischer Ebene, funktionierende Gesundheitssysteme (Entwicklung gemeinsamer europäischer Indikatoren, gemeinsame Politik zur Versorgung mit Medikamenten; Schutz vor Pandemien etc.) sowie die Vermeidung von Lohn- und Steuerdumping. Um gegen Steuerdumping und Steuerparadiese in der EU vorgehen zu können, wäre wiederum ein Ende des Einstimmigkeitsprinzips (siehe unsere Forderung Nr. 1) gerade bei Steuerfragen unerlässlich. Damit Sozialpolitik nicht nur ein Reparaturbetrieb bleibt, ist wirtschaftliche Konvergenz durch geeignete struktur- und ordnungspolitische Maßnahmen zu implementieren. Im selben Sinne ist anzustreben, auch in der Handelspolitik soziale und ökologische Mindeststandards zu implementieren.
Soweit staatliche Investitionen für die Klimatransformation (Green Deal) nötig sind, darf dies nicht zu Haushaltskürzungen in anderen wichtigen Bereichen führen.
Verbindung dieser Forderung zur CoFoE:
Im Rahmen der CoFoE haben die EU-Bürgerinnen und -Bürger in Vorschlag 14 eine Stärkung der Rolle der EU bei der Sozialpolitik und eine vollständige Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte und ihres Aktionsplanes gefordert. Insbesondere wurden die Festlegung von Mindestanforderungen und eine Harmonisierung der Regelungen insbesondere im Bereich der Gesundheit verlangt. (Seite 58 des CoFoE-Abschlussberichtes)
6. Wir fordern die Einführung von Europakunde als Pflichtfach an allen Schulen in der EU!
(CoFoE Vorschlag 37.2)

Ausgangslage und Ziel:
EU-Entscheidungen durchdringen alle Lebensbereiche der EU-Bürgerinnen und -Bürger: Arbeit, Freizeit, Einkaufen, Gesundheit, Reisen, Bildung, Sicherheit und vieles mehr. Mit dem fortlaufenden Europäischen Integrationsprozess wird der Einfluss weiter zunehmen. Gleichwohl wird der Nutzen der EU nicht von allen Bürgerinnen und Bürgern gesehen bzw. zunehmend sogar in Frage gestellt.
Nur wenn die EU-Bürgerinnen und -Bürger die Bedeutung der EU für die gemeinsame Zukunft Europas erfassen, können sie sich für die europäische Idee einsetzen und sich politisch engagieren. Hierfür braucht es ein Grundwissen über die EU und Europa.
Wir fordern deshalb „Europakunde“ als Pflichtfach an allen allgemein- und berufsbildenden Schulen Europas, um das europäische Bewusstsein und die europäische Zugehörigkeit zu stärken sowie zur politischen Teilhabe zu befähigen.
Folgende Ziele sind im Einzelnen damit verbunden:
- Die EU verstehen: ihre Geschichte, ihre Funktionsweise und ihre Perspektiven rational und emotional begreifen
- Die Europäischen Werte*) und ihre Bedeutsamkeit für Frieden und Demokratie erkennen
- Wissen über die oft komplexen Entscheidungen der EU zu vermitteln, um die damit verbundene Zukunftsperspektive herbeizuführen und die Resilienz gegen Populismus zu erhöhen
- Die Europäische Dimension bei politischen Entscheidungen in der EU erfassen
- Nationale, regionale Geschichte im europäischen Kontext betrachten
- Nationale Denkmuster hinterfragen und neue Sichtweisen einnehmen
- Länderübergreifendes Verständnis fördern
- Vertrauen in ein gemeinsames Europa stärken
- Zukunfts-Perspektiven für Europa entwickeln können
* Art. 2 EUV: Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören.
Verbindung dieser Forderung zur CoFoE:
Im Rahmen der CoFoE haben die EU-Bürgerinnen und -Bürger in Vorschlag 37.2 die Sicherstellung eines Mindestmaßes an Bildung über die EU und insbesondere ihre demokratischen Prozesse, einschließlich der Geschichte der europäischen Integration und der Unionsbürgerschaft gefordert. (Seite 80 des CoFoE-Abschlussberichtes)
Sonstiges:
In der Entschließung des EP vom 22. November 2023 fordert es die EU als solche auf, gemeinsame Ziele und Normen für eine Bildung zu entwickeln, die demokratische Werte und Rechtsstaatlichkeit sowie digitale und wirtschaftliche Kompetenz fördert und die Zusammenarbeit und Kohärenz zwischen den Bildungssystemen zu fördern und dabei die kulturellen Traditionen und die regionale Vielfalt zu wahren. Außerdem sollen gemeinsame Normen für die berufliche Bildung entwickelt werden, um die Mobilität der Arbeitnehmer zu erhöhen.
7. Die Europäisierung der Europawahl durch die Schaffung transnationaler Listen! (CoFoE Vorschlag 38)

Ausgangslage und Ziel:
EU-Bürgerinnen und -Bürger wählen ein gemeinsames Europäisches Parlament, können aber bei der Wahl nur für eine nationale Partei ihres jeweiligen Mitgliedstaates stimmen. De facto wird das EP derzeit in 27 nationalen Teilwahlen gewählt. Eine gemeinsame europäische politische Willensbildung der EU-Bürgerinnen und -Bürger findet folglich nicht statt. Bei der Bildung von Wahlprogrammen für die Europawahlen bleiben die EU-Bürgerinnen und -Bürger vielmehr in ihrem „nationalen Silo“. Transnationale Debatten auf Bürgerebene sind rar. Die europäische Politik wird daher meist durch die jeweilige nationale Brille wahrgenommen. Auch die Modalitäten des Wahlverfahrens werden bis heute im Wesentlichen national geregelt. Wir fordern deshalb eine Europäisierung der Europawahlen.
Hierzu hat das EP am bereits 3. Mai 2022 eine Entscheidung getroffen, die aber von vielen Mitgliedstaaten blockiert wird, sodass die Reform für die Europawahl 2024 nicht umgesetzt werden konnte. Da die geplante Reform aber einen wesentlichen Schlüssel zur Stärkung der Europäischen Demokratie bildet, ist hier das Engagement der EU-Bürgerinnen und -Bürger gefragt, damit die Reform jedenfalls in der neuen Legislaturperiode umgesetzt werden kann.
Die Entscheidung des EP sieht insbesondere vor,
- dass das Wahlverfahren für die Europawahlen stärker vereinheitlicht wird und
- dass der Wahlzettel für die Europawahl um eine Zweitstimme ergänzt wird.
Mit dieser Zweitstimme sollen EU-weite Wahllisten mit gesamteuropäischen Programmen gewählt werden können, wobei zunächst nur ein kleiner Teil der Mitglieder des EP über die sog. „transnationale Listen“* gewählt werden soll. Das langfristige Ziel ist die Bildung effektiver europäischer Parteien, die jeweils mit einem gesamteuropäischen Programm in der gesamten EU zur Wahl zum EP antreten.
Mit dieser Reform soll
- die demokratische und transnationale öffentliche Debatte gefördert,
- die Teilhabe der EU-Bürger und EU-Bürgerinnen an den Entscheidungsprozessen der EU verbessert,
- die Verbindung zwischen dem Europäischen Parlament und seinen Wählern und Wählerinnen gestärkt sowie
- die Rolle des Europäischen Parlamentes im Verhältnis zu den anderen EU-Institutionen gestärkt werden.
*Mit der Erststimme würden die EU-Bürgerinnen und -Bürger weiterhin eine nationale Liste wählen; mit der neuen Zweitstimme hätten sie die Möglichkeit, zusätzlich für eine transnationale Liste zu stimmen. Zunächst würde nur ein kleiner Teil der 751 Abgeordneten in einem gesamteuropäischen Wahlkreis über transnationale Listen gewählt werden, wobei eine verbindliche geografische Ausgewogenheit vorgeschrieben werden soll.
Verbindung dieser Forderung zur CoFoE:
Im Rahmen der CoFoE haben sich die EU-Bürgerinnen und -Bürger in Vorschlag 38 mit diesem Themenkreis befasst. (Seite 81 des CoFoE-Abschlussberichtes)
Sonstiges:
Entschließung des Europäischen Parlaments über die allgemeine unmittelbare Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments 03. Mai 2022 (P9_TA(2022)0129). Weitere Infos gibt es hier.
8. Die Einführung einer gemeinsamen (zweiten) Amtssprache in jedem EU-Mitgliedsstaat zur Stärkung der europäischen Identität
(CoFoE Vorschlag 48.2)

Ausgangslage und Ziel:
Europa ist ein Kontinent der Vielfalt. Diese Vielfalt macht den kulturellen, sprachlichen und philosophischen Reichtum unseres Kontinentes aus. Nicht ohne Grund lautet das politische Motto der EU: „In Vielfalt geeint“. Die Sprachenvielfalt muss gewahrt sein und die Übersetzung wird immer ein Teil des europäischen Lebens bleiben.
In der EU mit derzeit 27 EU-Mitgliedsstaaten gibt es drei sog. 3 Arbeitssprachen und 24 Amtssprachen. Alle wichtigen Texte der EU werden in alle diese 24 Amtssprachen übersetzt. Eine gemeinsame Amtssprache oder offizielle Arbeitssprache, die in allen Mitgliedstaaten der EU verwendet wird, gibt es bis heute nicht. Viele EU-Bürgerinnen und -Bürger lernen eine Fremdsprache, meist Englisch; viele beherrschen auch diese jedoch nur mäßig. Je weiter der EU-Integrationsprozess voranschreitet, auch im Hinblick auf eine EU-Ostererweiterung, ist eine gemeinsame Zweitsprache notwendig, um die innereuropäische Verständigung grundlegend zu verbessern. Insbesondere bei Behörden (z.B. Sicherheit und Justiz) und im Arbeitsleben wird Sprachkompetenz zunehmend wichtiger. Hierdurch wird auch die Effizienz in der Zusammenarbeit erhöht und Übersetzungs- und Administrationskosten eingespart.
Wir fordern daher die schrittweise Einführung* einer zweiten gemeinsamen Amtssprache in allen EU-Staaten, um die innereuropäische Verständigung zu verbessern. Eine gemeinsame aktive EU-Sprache stärkt auch die Europäische Identität und den Zusammenhalt in Europa.
Da die EU in diesem Bereich nicht über eine eigene Regelungskompetenz verfügt, fordern wir den Europäischen Rat sowie die einzelnen Mitgliedstaaten auf, sich mit dieser Frage zu befassen.
* Einführungsprozess: Alle EU-Mitgliedsstaaten sollen schrittweise eine gemeinsame Amtssprache als zusätzliche Amtssprache einführen. Zunächst sollte die zweite Amtssprache bei den Verwaltungsbehörden eingeführt werden. Die Ämter müssen dann verpflichtend neben der jeweiligen nationalen Amtssprache über entsprechende Antragsformulare und Internetseiten in der Zweitsprache verfügen, in jeder Behörde müssen ausreichend Beamtinnen und Beamte vorhanden sein, die diese Zweitsprache gut beherrschen. Bei Angleichung der technischen Systeme würde dies eine effektive grenzübergreifende Zusammenarbeit ermöglichen. Mit wachsender Kooperation der Verwaltungen würden auch EU-Bürgerinnen und -Bürger sowie Unternehmen profitieren. Sie könnten zahlreiche behördlichen Angelegenheiten am Wohnort oder Firmensitz erledigen, auch wenn die zuständige Behörde in einem anderen EU-Mitgliedsstaat sitzt. Beispiel: Ein deutscher Staatsangehöriger beantragt seinen Ausweis bei einer französischen Gemeinde, diese leitet den Antrag nach Deutschland und erhält den Pass aus Deutschland, um ihn dem Antragsteller auszuhändigen. Eine zweite Amtssprache würde zur Sprachkompetenz und damit auch zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Gesellschaft beitragen.
Verbindung dieser Forderung zur CoFoE:
Im Rahmen der CoFoE haben die EU-Bürgerinnen und -Bürger in Vorschlag 48.2. die Förderung der Mehrsprachigkeit als Brücke zu anderen Kulturen von einem frühen Alter an gefordert. Das Erlernen einer anderen aktiven EU-Sprache als der eigenen Muttersprache bis zum höchstmöglichen Niveau wird als notwendig angesehen. (Seite 90 des CoFoE-Abschlussberichtes)
Sonstiges:
Entschließung des Europäischen Parlaments über die allgemeine unmittelbare Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments 03. Mai 2022 (P9_TA(2022)0129). Weitere Infos gibt es hier.
Diese Ausführungen dienen ausschließlich informatorischen Zwecken im Zusammenhang mit dem Projekt „Bestof49“ von Pulse of Europe e.V. und erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Sie befinden sich auf dem jeweils angegebenem Stand (Aktuell: 07.01.2025). Änderungen und Ergänzungen behalten wir uns jederzeit vor.
Offener Brief zur Bundestagswahl 2025
Im Rahmen unseres Projekts #Bestof49 haben wir einen offenen Brief mit unseren Forderungen zu Europas Zukunft an die Mitglieder des Deutschen Bundestages sowie an die Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl des Deutschen Bundestages in nahezu allen Wahlkreisen versendet. Dabei wurde unser Brief an MdBs sowie Kandidatinnen und Kandidaten folgender Parteien verschickt: CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke und VOLT. Mit dieser Aktion wollen wir den Europa-Dialog auf die lokale Ebene bringen und den politischen Entscheidungsträgerinnen und -entscheidungsträgern klar und deutlich machen, dass es eine starke, geeinte und zukunftsfähige Europäische Union braucht.
Unseren offenen Brief stellen wir hier auf unserer Website gerne nochmal zur Verfügung:
#Bestof49 – Im Kontext der CoFoE
Die Konferenz zur Zukunft Europas (Conference on the Future of Europe, „CoFoE“) war eine von Bürgerinnen und Bürgern geleitete Reihe von Debatten, die von Mai 2021 bis Mai 2022 in Straßburg und Brüssel sowie in diversen Städten Europas, u.a. in Dublin und Florenz stattfand. Die CoFoE hatte das Ziel, die europäische Demokratie zu stärken und die Bürgerinnen und Bürger durch ihre direkte Beteiligung aktiv in die politischen Prozesse der Europäischen Union einzubeziehen. Insgesamt 800 zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger aus sämtlichen Mitgliedstaaten der EU wurden eingeladen, ihre Meinungen und Ideen zur Gestaltung einer gemeinsamen europäischen Zukunft zu äußern.
In vier sogenannten Bürgerforen diskutierten jeweils 200 Teilnehmende an jeweils drei Wochenenden wichtige Themen wie Klimaschutz, Demokratie, Digitalisierung, soziale Gerechtigkeit, Bildung und Gesundheit. Sie erarbeiteten so insgesamt 326 europapolitische Maßnahmen. Diese wurden sodann in das Konferenzplenum eingebracht, welchem fast 500 Mitglieder, darunter 80 abgesandte Bürgerinnen und Bürger der vier Bürgerforen sowie Vertreterinnen und Vertreter der drei EU-Institutionen, der nationalen Parlamente, sozialer Interessensträger und schließlich 27 sogenannte Nationale Bürgervertreter sämtlicher EU-Mitgliedsstaaten angehörten. Aus mehreren Sitzungen des gesamten Konferenzplenums, begleitet von zusätzlichen Diskussionen in kleineren Arbeitsgruppen, gingen letztlich insgesamt 49 Vorschläge hervor, die die Anliegen und Wünsche der Bürgerinnen und Bürger im Einklang mit den politischen Teilnehmenden der CoFoE widerspiegeln. Diese 49 Vorschläge sollen als Grundlage für zukünftige politische Entscheidungen in der EU dienen. Sie zeigen, wie wichtig es ist, die Stimmen der Bürgerinnen und Bürger in den politischen Entscheidungsprozess einzubeziehen. Die Konferenz stellte somit einen bedeutenden Schritt in Richtung einer inklusiveren und partizipativeren europäischen Politik dar.
Auf Einladung des Auswärtigen Amtes nahm Stephanie Hartung, die stellvertretende Vorstandsvorsitzende von Pulse of Europe, als Nationale Bürgervertreterin der Bundesrepublik Deutschland am Konferenzplenum der CoFoE teil. Ihre persönlichen Eindrücke von diesem außergewöhnlichen Experiment europäischer Bürgerbeteiligung finden sich u.a. hier:




Nützliche Links
In diesem Bereich stellen wireine Auswahl an relevanten Links und weiteren Informationen zur Konferenz zur Zukunft Europas (CoFoE) bereit, die wertvolle Einsichten und Ergebnisse der politischen Diskussionen bieten sollen. Darüberhinaus möchten wir weitere nützliche Quellen zur Verfügung stellen, die tiefere Einblicke in aktuelle politische Themen und die Umsetzung von Forderungen ermöglichen. Diese Links sollen dazu dienen , den Dialog zu fördern und die Möglichkeit geben, sich aktiv in die politische Gestaltung einzubringen.
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